Allgemeine Geschäftsbedingungen

Busfahrt
Alle Reisen werden mit komfortablen Reisebussen durchgeführt. Wir behalten uns vor , eine Mehrtagesfahrt bei zu geringer Beteiligung bis vier Wochen und Tagesfahrten bis 1 Woche vor Beginn der Reise abzusagen.

Reiseleiter
Reiseleitung bzw. Reisebetreuung ist bei allen Fahrten eingeschlossen. Der Reiseleiter ist zuständig für die Gästebetreuung und Erklärungen während der Reise. Oft übernimmt der Busfahrer die Betreuung. Bei Stadtrundfahrten wird meistens ein örtlicher Stadtführer engagiert.

Abfahrtzeiten
Die in unserem Reiseprogramm ausgedruckten Abfahrtzeiten sind die ungefähren Abfahrten an unseren Zustiegsstellen. Es können sich jedoch Zeiten verschieben, falls Sonderhaltestellen hinzukommen oder Haltestellen wegfallen, deshalb wichtig:
Für Sie maßgeblich ist die Abfahrtzeit, die auf Ihrer Reisebestätigung steht.

Sitzplatznummern
Bei Ihrer Buchung erhalten Sie eine von uns zugewiesene Sitzplatznummer. Wir vergeben die Platznummern in der Reihenfolge der Buchungseingänge. Wir behalten uns vor neue Platznummern zu vergeben, wenn es aus organisatorischen Gründen nicht anders möglich ist, z. B. Einsatz eines größeren Busses. Ein Rechtsanspruch auf eine Platznummer besteht nicht.

Skonto/ Rabatt
Der Rabatt bei unseren Reisen beträgt max. 3% bei Vorlage Ihrer Stadtwerkekarte. Sie können nur einen Rabatt in Anspruch nehmen.

Zahlungen
Nach Eingang Ihrer Reisebestätigung / Reiserechnung ist der Gesamtbetrag (siehe Überweisungsträger) zu überweisen. Bankverbindung: Sparkasse Soest, BLZ 414 500 75, Kto.-Nr. 23 945. Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des Reisepreises.

Steuern
Alle anfallenden Steuern, Maut- und Autobahngebühren sind im Preis enthalten.

Verpflegung
Bei jeder Fahrt ist im Katalog angegeben, welche Verpflegungsleistungen im Preis eingeschlossen sind.

Nebenfahrten
Alle Nebenfahrten sind in der Regel im Preis enthalten (siehe Kästchen Unsere Leistungen). Ausnahmen sind bei der jeweiligen Fahrt beschrieben.

Rücktritt des Kunden
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Erfolgt der Rücktritt:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 00 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 21 Tage vor Reisebeginn 15 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 14 Tage vor Reisebeginn 25 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 % des Gesamtreisepreises pro Person,
bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Gesamtreisepreises pro Person,
und bei Nichtantritt der Reise fallen 100% des Gesamtreisepreises pro Person als Stornokosten an.

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.

Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 25 Euro verlangen, soweit er nach entsprechender Information des Reisenden nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann.

Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 25 Euro.

Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung( en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

Vielleicht interessiert dich auch…